2009 fand sich im Palais eine Gruppe interessierter Studenten und Experten zusammen, um die komplexe Verfassungssituation in Bosnien-Herzegowina zu diskutieren: Ein komplexes Land bestehend aus dem Gesamtstaat und zwei "Entitäten" (der Föderation Bosnien und Herzegowina sowie der Serbischen Republik). Dazu kommt noch die Sonderlage des Distrikts Brčko. Und natürlich die Tatsache, dass das gesamte Konstrukt nach wie vor als Verfassungsgrundlage das Dayton-Friedensabkommen aus 1995 benennt und von einem omnipräsenten ethnischen Proporz aus Bosniern, Kroaten und Serben regiert wird. Kenntnisreich bis ins kleinste Detail der unrunden Gegenwart und der präsenten Vergangenheit berichtete Professor Dr. Joseph Marko, der internationales Mitglied des Verfassungsgerichts dieses interessanten Staates war.
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